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Entourage

Wie erfüllt Ihr Unternehmen die EUDAMED-Pflichten von der SRN bis zur Vigilanz-Meldung?

Wir bringen Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure durch alle sechs EUDAMED-Module, von der Actor-Registrierung (SRN) über UDI- und Produktdaten bis zu Vigilanz und Post-Market Surveillance nach Art. 33 MDR (EU 2017/745) und Art. 30 IVDR (EU 2017/746). Seit dem 28. Mai 2026 laufen Vigilanz-Meldungen und PSUR-Einreichungen verpflichtend über die Datenbank. In der Praxis ist EUDAMED weniger ein IT-Projekt als ein Datenqualitätsprojekt: Der Engpass ist fast immer die Konsistenz zwischen Basic UDI-DI, Kennzeichnung und Zertifikatsscope, nicht der Upload selbst.

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  • IVD

Überblick

Welche Pflichten bringt EUDAMED für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure?

Alle sechs EUDAMED-Module · MDR (EU 2017/745) Art. 33, IVDR (EU 2017/746) Art. 30 · MedTech & IVD

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12

EUDAMED bündelt die Registrierungs- und Meldepflichten der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR, Art. 33) und der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR, Art. 30) in sechs Modulen. Die Verordnung (EU) 2024/1860 hat den verpflichtenden Einsatz schrittweise scharf geschaltet; seit dem 28. Mai 2026 gilt er auch für Vigilanz und Post-Market Surveillance. Die Punkte, an denen Projekte am häufigsten hängenbleiben:

  • Actor-Registrierung als Voraussetzung: Ohne gültige Single Registration Number (SRN) nach Art. 31 MDR ist keine weitere EUDAMED-Aktivität möglich. Hersteller außerhalb der EU benötigen zusätzlich einen Bevollmächtigten mit eigener SRN (Art. 11 MDR).
  • UDI- und Produktregistrierung: Basic UDI-DI und UDI-DI nach Art. 27 und 29 MDR müssen konsistent mit Kennzeichnung und Zertifikatsscope sein; die UDI-Zuteilung läuft über benannte Zuteilungsstellen wie GS1, HIBCC oder ICCBBA (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/939).
  • Vigilanz über EUDAMED: Schwerwiegende Vorkommnisse (SAR) und Feldkorrekturmaßnahmen (FSCA) werden seit dem 28. Mai 2026 über die Datenbank gemeldet; die Fristen nach Art. 87 MDR von 2 bis 15 Tagen gelten unverändert (Begriffsklärung in MDCG 2023-3).
  • PMS-Berichte über EUDAMED: Der PMSR für Klasse I nach Art. 85 MDR und der PSUR für die Klassen IIa bis III nach Art. 86 MDR werden über die Datenbank eingereicht; inhaltlich gute Berichte sind häufig trotzdem nicht uploadfähig strukturiert.
  • Parallele Pflichten für IVD: Art. 30 IVDR enthält die entsprechenden Registrierungspflichten für In-vitro-Diagnostika; Actor-, UDI- und Vigilanz-Logik gelten analog.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

EUDAMED-Gap-Analyse

Modulweiser Soll-Ist-Abgleich für Actor-, UDI-, Zertifikats-, Vigilanz- und PMS-Status. Ergebnis ist eine priorisierte Maßnahmenliste mit klaren Verantwortlichkeiten je Modul.

Actor-Registrierung & SRN

Vorbereitung und Begleitung des SRN-Antrags nach Art. 31 MDR inklusive Abgleich von EORI-Nummer und Handelsregisterdaten; für Nicht-EU-Hersteller Aufsetzen der Bevollmächtigten-Konstellation nach Art. 11 MDR.

UDI-Datenmanagement

Mapping von Basic UDI-DI zu UDI-DI, Abgleich mit Kennzeichnungsstand und Zertifikatsscope, strukturierte Datenmigration in die UDI-/Produktregistrierung nach Art. 27 und 29 MDR.

Vigilanz-Workflow auf EUDAMED umstellen

Revision der SAR- und FSCA-SOPs auf den EUDAMED-Meldeweg nach Art. 87 MDR, Schulung des Vigilanz-Teams und dokumentierte Testmeldungen vor dem Ernstfall.

Mehr erfahren

PSUR & PMSR EUDAMED-kompatibel strukturieren

Review bestehender Berichte gegen die Upload-Anforderungen sowie EUDAMED-konforme PSUR- und PMSR-Templates nach Art. 85 und 86 MDR für kommende Berichtszyklen.

Mehr erfahren

eQMS-EUDAMED-Schnittstelle

Anforderungsanalyse zwischen eQMS-Datenfeldern und EUDAMED, Schnittstellenkonzept und Go-live-Begleitung, damit Produkt-, Vigilanz- und PMS-Daten nicht doppelt gepflegt werden.

Worauf es ankommt

EUDAMED erzwingt eine Reihenfolge, die sich nicht abkürzen lässt. Ohne Single Registration Number (SRN) nach Art. 31 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) ist kein einziges weiteres Modul bedienbar, weder die UDI-Registrierung noch eine Vigilanz-Meldung. Auf der zweiten Stufe entscheidet die Datenqualität: Basic UDI-DI, UDI-DI, Kennzeichnung und der Scope des Zertifikats der Benannten Stelle müssen dieselbe Produktrealität abbilden, sonst erzeugt jeder Eintrag ein Befundrisiko für die nächste Inspektion. Seit dem 28. Mai 2026 hängt an dieser Kette zusätzlich die Meldefähigkeit: Vigilanz-Meldungen und PSUR laufen verpflichtend über die Datenbank, und die Fristen nach Art. 87 MDR von 2 bis 15 Tagen lassen keinen Raum, Registrierungslücken erst im Ereignisfall zu schließen.

Deshalb beginnen wir nicht mit dem Upload, sondern mit der Gap-Analyse je Modul: Welche Akteure brauchen eine SRN, welche Produktdaten weichen von der Kennzeichnung ab, welche Zertifikatsverknüpfungen fehlen, welche SOPs kennen den EUDAMED-Meldeweg noch nicht. Erst danach folgen Datenmigration und Testmeldungen, und der Betrieb wird mit benannter Verantwortlichkeit im QMS verankert. EUDAMED ist kein einmaliges IT-Projekt, sondern ein laufender Regulatory-Workflow; wer das früh akzeptiert, gewinnt die Zeit zurück, die sonst in der Datenbereinigung verloren geht.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Gap-Analyse

Modulweiser EUDAMED-Status mit priorisierter Maßnahmenliste und realistischer Reihenfolge.

02

Actor-Registrierung

Gültige SRN für den Hersteller und, falls erforderlich, für den Bevollmächtigten.

03

UDI- & Produktdaten

Vollständige, mit Kennzeichnung und Zertifikatsscope konsistente Einträge in der UDI-/Produktregistrierung.

04

Zertifikatsabgleich

Mit der Benannten Stelle geprüfte Verknüpfung zwischen Zertifikat und Geräteeintrag, Scope-Abweichungen geklärt.

05

Vigilanz & PMS

SOPs auf den EUDAMED-Meldeweg umgestellt, Testmeldungen dokumentiert, PSUR- und PMSR-Templates einreichungsfähig.

06

Betrieb & Verantwortung

Benannte EUDAMED-Verantwortlichkeit im Unternehmen, laufende Datenpflege im QMS verankert.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Die SRN wird als Formalie unterschätzt.

Fehlende EORI-Nummern oder nicht übereinstimmende Handelsregisterdaten blockieren die Actor-Registrierung, und ohne SRN ist kein weiteres Modul bedienbar. Bei Nicht-EU-Herstellern kommt hinzu, dass der Bevollmächtigte eine eigene SRN benötigt (Art. 11 MDR).

Basic UDI-DI und UDI-DI werden verwechselt oder falsch zugeordnet.

Produktänderungen wie neue Verpackungsgrößen oder Softwareversionen werden nicht nachgepflegt; der EUDAMED-Eintrag bildet dann nicht die tatsächliche Marktversion ab und wird bei Inspektionen als Dokumentationsdefizit gewertet.

Der Vigilanz-Prozess ist noch auf bilaterale Behördenkommunikation gebaut.

Seit dem 28. Mai 2026 laufen SAR- und FSCA-Meldungen über EUDAMED; wer den Meldeweg nicht umgestellt und getestet hat, kann die Fristen nach Art. 87 MDR formal nicht einhalten.

PSUR und PMSR sind inhaltlich ausreichend, aber nicht uploadfähig.

Struktur und Format passen nicht zu den EUDAMED-Anforderungen; die Nacharbeit kostet im Berichtszyklus genau die Zeit, die für die fachliche Bewertung fehlt.

EUDAMED wird als einmaliges IT-Projekt behandelt.

Ohne benannte Verantwortlichkeit für Registrierungen, Updates und Meldungen entstehen Lücken in der laufenden Datenpflege, die spätestens im Audit oder bei der nächsten Behördenanfrage sichtbar werden.

FAQ

Häufige Fragen

EUDAMED ist die zentrale europäische Datenbank für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika nach Art. 33 MDR (EU 2017/745) und Art. 30 IVDR (EU 2017/746). Sie umfasst sechs Module: Actor-Registrierung, UDI- und Produktregistrierung, Benannte Stellen und Zertifikate, klinische Prüfungen, Leistungsstudien sowie Vigilanz und Post-Market Surveillance. Registrieren müssen sich Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure, unter bestimmten Bedingungen auch Händler.

Quellen
  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Primärtext: Art. 11, 27, 29, 31, 33, 85, 86, 87
  • Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), Primärtext: Art. 30
  • Verordnung (EU) 2024/1860 (gestaffelter verpflichtender Einsatz der EUDAMED-Module)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/939 (benannte UDI-Zuteilungsstellen)
  • MDCG 2023-3 (Vigilanz-Begriffe und -Konzepte)
  • Writer-Quellmaterial: entourage-website-writer/output/landing-pages/eudamed/index.html
  • https://theentourage.de/expertise/eudamed/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • EU 2017/745 (MDR) Art. 33 (EUDAMED)
  • MDR Art. 11 (Bevollmächtigter)
  • MDR Art. 27 (UDI-System)
  • MDR Art. 29 (Registrierung von Produkten)
  • MDR Art. 31 (Registrierung von Herstellern, Bevollmächtigten und Importeuren / SRN)
  • MDR Art. 85 (PMSR)
  • MDR Art. 86 (PSUR)
  • MDR Art. 87 (Vigilanz-Meldepflichten)
  • EU 2017/746 (IVDR) Art. 30 (EUDAMED)
  • Verordnung (EU) 2024/1860 (gestaffelter verpflichtender Einsatz der EUDAMED-Module)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/939 (benannte UDI-Zuteilungsstellen)
  • MDCG 2023-3 (Vigilanz-Begriffe und -Konzepte)

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