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Entourage

IVD

Ihr IVD durch die IVDR, von der Klassifizierung bis zur Post-Market-Phase.

Wir begleiten Klasse A bis D durch Klassifizierung, Leistungsbewertung, Konformitätsbewertung, EUDAMED-Registrierung und kontinuierliche Marktüberwachung.

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Überblick

Der IVDR-Paradigmenwechsel pragmatisch in den Entwicklungsalltag übersetzt.

Risikoklassen
A · B · C · D
EU-Rahmen
IVDR (EU) 2017/746
QM-System
ISO 13485
US-Marktzugang
FDA 510(k) / PMA

Wir begleiten Hersteller von In-vitro-Diagnostika über den gesamten Lebenszyklus: Klassifizierung nach Anhang VIII der IVDR (EU) 2017/746, Leistungsbewertung nach Art. 56, QM-System nach ISO 13485:2016 und Technische Dokumentation bis zur Zertifizierung, EUDAMED-Registrierung und laufenden Post-Market Surveillance. Die kritische Weiche ist selten die Begutachtung selbst, sondern Verfügbarkeit der Benannten Stelle und klinische Leistung: für Bestandsprodukte oft die größte Evidenzlücke mit langem Vorlauf.

Für Entscheider

Eine spät korrigierte Klassifizierung verändert Konformitätsweg, Fristen und Evidenzbedarf auf einen Schlag. Die verlängerten Übergangsfristen gelten nur mit fristgerechtem Antrag und unterzeichneter Vereinbarung mit der Benannten Stelle, und die Post-Market-Pflichten gelten schon während der Übergangsfrist für Bestandsprodukte.

Maßgebliche Verordnungen & Normen

Welche Normen gelten in welcher Phase?

Was Projekte verzögert, ist selten die fehlende Norm, sondern die Reihenfolge. So greifen die Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus ineinander.

  1. 01

    Klassifizierung

    • Klasse A-D (Anhang VIII IVDR)
    • Anwendungszweck & Zielmarkt
    • Risikomanagement (ISO 14971)
  2. 02

    Leistungsbewertung

    • Wissenschaftliche Validität
    • Analytische Leistung (ISO 17511)
    • Klinische Leistung (Anhang XIII)
  3. 03

    Regulatorik & Approval

    • Technische Dokumentation (Anhang II/III)
    • Konformitätsbewertung (Anhang IX-XI)
    • Benannte Stelle (Klasse B-D)
    • QMS (ISO 13485)
  4. 04

    Launch

    • CE-Kennzeichnung
    • EUDAMED / UDI
    • FDA 510(k) / PMA (parallel)
  5. 05

    Post-Launch

    • Post-Market Surveillance & Vigilanz
    • PMPF (Anhang XIII Teil B)
    • Periodic Safety Update Reports

Branchen

Welche Herausforderungen prägen IVD?

Neuklassifizierung des gesamten Portfolios nach Anhang VIII

Die IVDR (EU) 2017/746 ersetzt die Selbstzertifizierung der Richtlinie 98/79/EG durch ein risikobasiertes System mit den Klassen A bis D. Nach Angaben der Europäischen Kommission benötigen rund 85 Prozent aller IVD unter der IVDR eine Benannte Stelle. Die Regeln in Anhang VIII stufen ganze Produktgruppen hoch, etwa Infektionsdiagnostik und Begleitdiagnostika; eine spät korrigierte Klasse verändert Konformitätsweg, Fristen und Evidenzbedarf auf einen Schlag.

Klinischer Leistungsnachweis für Klasse C und D

Die Leistungsbewertung nach Art. 56 und Anhang XIII ruht auf drei Säulen: wissenschaftliche Validität, analytische Leistung und klinische Leistung, dokumentiert im Performance Evaluation Report. Viele Hersteller haben belastbare Analytik-Daten, aber keinen klinischen Leistungsnachweis. Literatur allein trägt selten; eigene Leistungsstudien nach ISO 20916:2019 brauchen Vorlauf für Studienplanung und Ethikvotum.

Knappe Kapazität der Benannten Stellen

Nur wenige Benannte Stellen sind für die IVDR notifiziert. Zertifizierungsverfahren dauern derzeit lange, und der frühe Vertragsschluss ist oft das eigentliche Nadelöhr, nicht die Begutachtung selbst. Die verlängerten Übergangsfristen nach Art. 110, geändert durch die Verordnungen (EU) 2022/112 und (EU) 2024/1860, gelten nur unter Bedingungen, darunter ein fristgerechter Antrag und eine unterzeichnete Vereinbarung mit der Benannten Stelle.

Begleitdiagnostika im Gleichschritt mit der Arzneimittelentwicklung

Begleitdiagnostika fallen nach Anhang VIII in die Klasse C und erfordern im Konformitätsbewertungsverfahren die Konsultation einer Arzneimittelbehörde oder der EMA. Die Entwicklung muss mit dem Zeitplan des Arzneimittels synchronisiert werden, was Performance Studies, Technische Dokumentation und Behördeninteraktion über mehrere Stakeholder hinweg koordiniert verlangt.

Post-Market-Pflichten gelten bereits für Bestandsprodukte

Nach Art. 110(3d) gelten für Legacy-Produkte schon während der Übergangsfrist die IVDR-Anforderungen an Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Marktüberwachung, Vigilanz und Registrierung, nicht erst ab dem neuen Zertifikat. Dazu gehören PMS-System und PMS-Plan nach Art. 78 und 79, der PMS-Bericht nach Art. 80, das Meldewesen nach Art. 82 und folgende sowie die Registrierung in EUDAMED. Ein PSUR nach Art. 81 gehört nicht dazu: Legacy-Produkte tragen keine IVDR-Risikoklasse, und da Art. 80 für die Klassen A und B gilt und Art. 81 für C und D, setzt MDCG 2022-8 den PMS-Bericht als Mindestanforderung für alle Legacy-Produkte an, solange der Hersteller nicht freiwillig einen PSUR erstellt. Die Lücke fällt spätestens im Audit der Benannten Stelle auf.

Der eigentliche Bruch der IVDR liegt nicht in den neuen Produkten, sondern im Bestand. Die Neuklassifizierung nach Anhang VIII verlangt plötzlich für Produkte, die jahrelang selbstzertifiziert waren, einen Leistungsnachweis und eine Benannte Stelle, und diese Evidenz baut man nicht rückwirkend, sondern von Anfang an mit.

Dr. Jennifer Neff · Vice President Medical Device

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FAQ

Häufige Fragen

Die Verordnung (EU) 2017/746 hat die Logik der Richtlinie 98/79/EG umgekehrt. Unter der IVDD war die Selbstzertifizierung der Normalfall, unter der IVDR ist sie die Ausnahme. Die Klassifizierungsregeln in Anhang VIII ordnen IVD risikobasiert den Klassen A bis D zu; nur die nicht-sterile Klasse A bleibt selbstzertifiziert. Nach Angaben der Europäischen Kommission benötigen damit rund 85 Prozent aller IVD eine Benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren.

Quellen
  • Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), Primärtext, Art. 5, 10, 56, 78–82, 110, Anhang I, II, III, VIII, XIII
  • Verordnung (EU) 2022/112, Änderung der Übergangsbestimmungen der IVDR
  • Verordnung (EU) 2024/1860, gestaffelte Verlängerung der Übergangsfristen und EUDAMED-Rollout
  • Richtlinie 98/79/EG (IVDD)
  • MDCG 2022-8 (Mai 2022), Anwendung der IVDR-Anforderungen auf Legacy-Produkte, Anhangstabelle zu Art. 78 bis 81: https://health.ec.europa.eu/system/files/2022-05/mdcg_2022-8_en.pdf
  • Europäische Kommission, Factsheet for Manufacturers of in vitro diagnostic medical devices (01.08.2020), rund 85 Prozent der IVD brauchen eine Benannte Stelle: https://health.ec.europa.eu/document/download/82c113e2-7876-4405-9f5f-b2799c2f6a25_en
  • ISO 13485:2016, ISO 14971:2019, ISO 20916:2019, IEC 62304
  • https://theentourage.de/branchen/ (Branchen-Hub, Live-Inhalt)

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026

Bildhinweis: Die Motiv- und Aufmacherbilder wurden mit KI erzeugt und zeigen keine realen Personen, Orte oder Ereignisse. Die Porträtfotos zeigen reale Personen.

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