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Wie erreichen Medizinproduktehersteller die CE-Kennzeichnung nach MDR ohne Verzögerung durch die Benannte Stelle?

Wir begleiten Hersteller von Medizinprodukten der Klassen I bis III durch das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren nach der Medical Device Regulation (EU) 2017/745: von der Klassifizierung nach Anhang VIII über die Technische Dokumentation nach Anhang II und III bis zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung ist kein eigener Schritt, sondern das Ergebnis eines abgeschlossenen Konformitätsbewertungsverfahrens; was Projekte verzögert, ist fast nie das Anbringen des Zeichens, sondern eine Technische Dokumentation, die für das Review der Benannten Stelle noch nicht reif ist.

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Überblick

Welche Anforderungen stellt die MDR an die CE-Kennzeichnung?

Begleitung über alle Klassen I–III · MDR (EU 2017/745), ISO 13485:2016, ISO 14971

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-13

Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass ein Medizinprodukt die Anforderungen der Medical Device Regulation (EU) 2017/745 erfüllt. Sie steht am Ende eines Konformitätsbewertungsverfahrens, dessen Tiefe von der Produktklasse abhängt. Die Punkte, an denen Hersteller auf dem Weg dorthin am häufigsten hängenbleiben:

  • Die Produktklasse nach den Klassifizierungsregeln in Anhang VIII bestimmt den Konformitätsbewertungsweg und damit, ob eine Benannte Stelle eingebunden werden muss.
  • Ab Klasse IIa sowie für sterile und messende Produkte der Klasse I ist eine Benannte Stelle im Verfahren erforderlich; deren Kapazität hat lange Vorlaufzeiten.
  • Die Technische Dokumentation nach Anhang II und III muss jede Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderung aus Anhang I mit einem konkreten Nachweis belegen, einschließlich der klinischen Bewertung nach Anhang XIV.
  • Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485:2016 ist für die meisten Konformitätsbewertungswege Voraussetzung, nicht Nachbereitung.
  • Erst nach abgeschlossener Konformitätsbewertung darf der Hersteller die Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

Klassifizierung & Konformitätsbewertungsweg

Produktklassifizierung nach Anhang VIII und Festlegung des Konformitätsbewertungswegs nach Anhang IX bis XI. Ergebnis ist ein dokumentierter Klassifizierungsentscheid mit Begründung und die Bestimmung, ob und in welchem Umfang eine Benannte Stelle einzubinden ist.

Technische Dokumentation nach Anhang II/III

Aufbau und Review der Technischen Dokumentation nach Anhang II und III: Produkt- und Verfahrensbeschreibung, GSPR-Checkliste gegen Anhang I, klinische Bewertung und Post-Market-Plan. Ergebnis ist ein für das Review der Benannten Stelle vorbereitetes Dossier mit Nachweis je Anforderung.

QMS-Vorbereitung nach ISO 13485

Aufbau oder Review des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 13485:2016 als Voraussetzung des Konformitätsbewertungsverfahrens. Ergebnis ist ein gegen die Norm geprüftes QMS mit dokumentierter Anbindung an das Risikomanagement nach ISO 14971.

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Begleitung der Benannten Stelle

Vorbereitung auf das Auditverfahren: Dokumenten-Review, Gap-Analyse und Remediation vor dem Audit, Begleitung des Verfahrens und strukturierte Abarbeitung der Rückfragen bis zur Zertifikatausstellung. Ergebnis ist eine nachverfolgte Findings-Liste mit dokumentierten Antworten.

Konformitätserklärung & CE-Anbringung

Erstellung der EU-Konformitätserklärung und Klärung der Anforderungen an die korrekte Anbringung der CE-Kennzeichnung. Ergebnis ist eine vollständige Konformitätserklärung mit Bezug auf das durchlaufene Konformitätsbewertungsverfahren und die angewandten Normen.

Post-Market-Compliance nach CE

Sicherstellung der laufenden Pflichten nach Erteilung der CE-Kennzeichnung: Post-Market Surveillance, PMCF und Pflege der Technischen Dokumentation. Ergebnis ist ein laufendes Überwachungssystem, das im Folgeaudit Bestand hat.

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Worauf es ankommt

Die CE-Kennzeichnung ist nach der Medical Device Regulation (EU) 2017/745 kein Schritt, den man am Ende hinzufügt, sondern die sichtbare Folge eines abgeschlossenen Konformitätsbewertungsverfahrens. Die Reihenfolge entscheidet: Zuerst legt die Klassifizierung nach Anhang VIII den Bewertungsweg fest und damit, ob eine Benannte Stelle einzubinden ist. Erst danach lohnt es sich, die Technische Dokumentation nach Anhang II und III aufzubauen, denn ihr Umfang hängt vom Weg ab. Jede Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderung aus Anhang I braucht darin einen konkreten Nachweis, und die klinische Bewertung nach Anhang XIV gehört dazu. Wer die Klasse zu spät prüft oder die Kapazität der Benannten Stelle erst nach dem Schreiben des Dossiers anfragt, verliert genau diese Reihenfolge als Engpass.

Genau hier setzen wir an: Wir bestätigen früh die Klasse und den Bewertungsweg, sichern parallel das QMS nach ISO 13485:2016 als Voraussetzung des Verfahrens und bauen die Technische Dokumentation so auf, dass sie das Review der Benannten Stelle ohne Nachforderungsschleifen besteht. Die Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung stehen dann am Ende eines geraden Wegs statt am Beginn einer Korrekturschleife, und die Post-Market-Pflichten greifen ab dem ersten Tag nach Markteintritt.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Klassifizierung & Strategie

Bestätigte Produktklasse nach Anhang VIII und festgelegter Konformitätsbewertungsweg nach Anhang IX–XI, inklusive Auswahl der Benannten Stelle wo erforderlich.

02

QMS-Review

Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485:2016 geprüft und an das Risikomanagement nach ISO 14971 angebunden.

03

Technische Dokumentation

Technische Dokumentation nach Anhang II/III, jede GSPR aus Anhang I mit konkretem Nachweis belegt.

04

Verfahren bei der Benannten Stelle

Eingereichtes Dossier, begleitetes Audit, strukturierte Abarbeitung der Findings bis zur Zertifikatausstellung.

05

Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung

Ausgestellte EU-Konformitätserklärung und angebrachte CE-Kennzeichnung.

06

Post-Market-Pflichten

Post-Market Surveillance und PMCF im Betrieb, Technische Dokumentation in laufender Pflege.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Die Klassifizierung nach Anhang VIII wird unterschätzt.

Eine Höherstufung etwa bei Software oder stofflichen Produkten verschiebt den Konformitätsbewertungsweg und macht eine Benannte Stelle erforderlich, wo zunächst Selbstzertifizierung angenommen wurde. Das verändert den gesamten Zeitplan.

Die CE-Kennzeichnung wird als eigener Endschritt missverstanden.

Tatsächlich darf das Zeichen erst nach abgeschlossenem Konformitätsbewertungsverfahren und ausgestellter Konformitätserklärung angebracht werden; wer das Verfahren nicht vollständig durchläuft, hat keine gültige Kennzeichnung.

Die GSPR-Checkliste gegen Anhang I ist lückenhaft oder verweist nicht auf konkrete Nachweise.

Die Benannte Stelle verlangt für jede einzelne Anforderung den Beleg in der Technischen Dokumentation nach Anhang II/III; pauschale Verweise führen zu Nachforderungen.

Die Kapazität der Benannten Stelle wird zu spät eingeplant.

Vertragsabschluss und Audit-Slots haben lange Vorlaufzeiten; ein Antrag mit noch unreifer Technischer Dokumentation erzeugt Korrekturschleifen statt eines geraden Wegs zur Zertifizierung.

Das QMS nach ISO 13485:2016 wird nicht als Voraussetzung des Verfahrens behandelt.

Fehlt die Anbindung an das Risikomanagement nach ISO 14971, fällt die Lücke im Audit auf und blockiert die Zertifizierung, obwohl die Technische Dokumentation inhaltlich steht.

FAQ

Häufige Fragen

Medizinprodukte der Klassen IIa, IIb und III nach den Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der MDR (EU 2017/745) benötigen eine Benannte Stelle im Konformitätsbewertungsverfahren. Produkte der Klasse I ohne Sterilität, Messfunktion oder wiederverwendbares chirurgisches Instrument können in Eigenverantwortung des Herstellers zertifiziert werden, benötigen aber ein konformes QMS und eine vollständige Technische Dokumentation.

Quellen
  • Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Primärtext, Anhang I, II, III, VIII, IX–XI, XIV
  • ISO 13485:2016: Qualitätsmanagementsysteme für Medizinprodukte
  • ISO 14971: Anwendung des Risikomanagements auf Medizinprodukte
  • https://theentourage.de/regulatory-compliance/ce-kennzeichnung-medizinprodukte/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • EU 2017/745 (MDR)
  • MDR Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen, GSPR)
  • MDR Anhang II/III (Technische Dokumentation)
  • MDR Anhang VIII (Klassifizierungsregeln)
  • MDR Anhang IX–XI (Konformitätsbewertungsverfahren)
  • MDR Anhang XIV (Klinische Bewertung & PMCF)
  • ISO 13485:2016 (QM-System)
  • ISO 14971 (Risikomanagement)

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