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Wie bauen Sie ein GVP-konformes Pharmacovigilance-System auf, das im Behördeninspekt standhält?

Wir bauen und betreiben Pharmacovigilance-Systeme nach den GVP-Modulen der EMA: vom Pharmacovigilance System Master File (PSMF) über ICSR-/SAE-Management und Eudravigilance-Meldung bis zu Signal Management nach Modul IX und PSUR nach ICH E2C(R2). Der eigentliche Knackpunkt ist selten das einzelne Dokument, sondern die Konsistenz: PSMF, RMP, Signal-Log und PSUR müssen denselben Sicherheitsstand beschreiben; Widersprüche zwischen ihnen sind der häufigste Inspektions-Finding, nicht fehlende Dokumente.

  • Pharma
  • Biotech

Überblick

Welche Anforderungen stellt GVP an den Zulassungsinhaber?

Abdeckung aller GVP-Module · Richtlinie 2001/83/EG, VO (EG) 726/2004, GVP Module I–XVI, ICH E2C(R2)/E2D

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12

Good Pharmacovigilance Practices (GVP) der EMA konkretisieren die Pharmakovigilanz-Pflichten aus der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Vier Stränge müssen dauerhaft zusammenpassen:

  • Ein dokumentiertes PV-System mit Qualitätssystem nach GVP Modul I, dessen Aufbau und Verantwortlichkeiten im Pharmacovigilance System Master File (PSMF) nach Modul II jederzeit aktuell abgebildet sind.
  • Eine benannte Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) mit persönlicher Verantwortung für das System, gefordert durch Art. 104 der Richtlinie 2001/83/EG und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012.
  • Fristgerechte ICSR-Erfassung, MedDRA-Codierung und Meldung an Eudravigilance nach GVP Modul VI sowie Signal Management nach Modul IX als laufender, dokumentierter Prozess.
  • Risk Management Plan (RMP) nach Modul V und periodisch eingereichte PSUR nach Modul VII und ICH E2C(R2): als kohärente Benefit-Risk-Bewertung, nicht als isolierte Pflichtdokumente.

Leistungen

Wie wir Sie unterstützen

PV-System & PSMF

Aufbau des PV-Systems mit Qualitätssystem nach GVP Modul I und Erstellung des Pharmacovigilance System Master File nach Modul II, inklusive Annexe und Change-Logbuch für den Nachweis im Inspekt.

QPPV & Stellvertretung

Besetzung der Qualified Person for Pharmacovigilance nach Art. 104 der Richtlinie 2001/83/EG, EU-ansässig, mit dokumentiertem Backup und Eintrag in der EMA-Artikel-57-Datenbank.

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ICSR- & SAE-Management

Prozess für Case Intake, medizinische Bewertung, MedDRA-Codierung und fristgerechte Eudravigilance-Meldung nach GVP Modul VI und ICH E2D, mit nachvollziehbarem Fristen-Tracking.

Signal Management

Strukturierter Signal-Detection- und -Management-Prozess nach GVP Modul IX mit Signal-Log, Validierung und dokumentierter Bewertung jeder Periode.

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RMP & PSUR/PBRER

Risk Management Plan nach GVP Modul V und PSUR/PBRER nach Modul VII und ICH E2C(R2) mit integrierter Benefit-Risk-Bewertung aus ICSR-, Studien- und Literaturdaten.

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Audit- & Inspektionsvorbereitung

Mock-Inspektion gegen GVP-Module, Konsistenzprüfung zwischen PSMF, RMP, Signal-Log und PSUR sowie CAPA-Plan zur Schließung der gefundenen Lücken.

Worauf es ankommt

Pharmacovigilance scheitert selten an einem einzelnen fehlenden Dokument, sondern an der Konsistenz über den Lebenszyklus. Vier Stränge müssen denselben Sicherheitsstand beschreiben, und zwar in der richtigen Reihenfolge: Der PSMF nach GVP Modul II bildet die Architektur des Systems ab. Der RMP nach Modul V definiert die bekannten und potenziellen Risiken samt Minimierungsmaßnahmen. Das Signal Management nach Modul IX prüft laufend, ob neue Risiken hinzukommen. Und der PSUR nach Modul VII und ICH E2C(R2) führt all das zu einer Benefit-Risk-Bewertung zusammen. Wer einen dieser Stränge isoliert pflegt, erzeugt Widersprüche, und genau die wertet die Behörde als fehlende Systemkontrolle.

Hinzu kommt der Faktor Zeit, der hier anders wirkt als bei einer Zulassung: Das PV-System hat keinen Endzustand, sondern einen Dauerbetrieb mit harten Fristen. ICSR müssen ab Tag-0 fristgerecht an Eudravigilance gemeldet, Signale kontinuierlich dokumentiert und PSUR zu den EURD-Stichtagen eingereicht werden. Deshalb setzen wir früh an der Reihenfolge an: erst die Gap-Analyse gegen die GVP-Module, dann ein gepflegter PSMF und eine erreichbare QPPV als Fundament, bevor ICSR-Prozess, Signal-Log und PSUR-Zyklus darauf aufgesetzt werden. So entsteht die durchgängige Spur, die im Inspekt zählt.

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen

01

Gap-Analyse gegen GVP

Priorisierte Lückenliste: Wo steht das PV-System gegenüber den GVP-Modulen I–XVI, was ist inspektionskritisch.

02

PSMF & QPPV

Aktueller PSMF nach Modul II, benannte QPPV nach Art. 104 mit Backup und korrektem Eintrag in den EMA-Datenbanken.

03

ICSR-Prozess & Eudravigilance

Etablierter Case-Workflow mit MedDRA-Codierung und nachweisbarer Fristeneinhaltung der Eudravigilance-Meldungen nach Modul VI.

04

Signal & RMP

Laufender Signal-Management-Prozess nach Modul IX mit Signal-Log und ein aktueller RMP nach Modul V.

05

PSUR-Zyklus

PSUR/PBRER nach Modul VII und ICH E2C(R2), termingerecht zum EURD-Stichtag eingereicht.

06

Inspektionsreife

Konsistente Dokumentenlage über PSMF, RMP, Signal und PSUR; offene CAPAs abgearbeitet und nachverfolgt.

Typische Stolperfallen

Woran Projekte häufig scheitern

Der PSMF wird nach dem Aufbau nicht mehr gepflegt.

GVP Modul II verlangt, dass der PSMF den realen Stand des PV-Systems jederzeit abbildet; veraltete Annexe (etwa zu ausgelagerten Tätigkeiten oder QPPV-Wechseln) sind ein klassischer Inspektions-Finding, weil das Dokument vom gelebten Prozess abweicht.

Die QPPV ist nur auf dem Papier benannt.

Nach Art. 104 der Richtlinie 2001/83/EG trägt die Qualified Person for Pharmacovigilance die persönliche Verantwortung und muss in der EU ansässig und tatsächlich erreichbar sein; eine QPPV ohne Systemzugriff, ohne Backup oder ohne korrekten Eintrag in den EMA-Datenbanken hält dem Inspekt nicht stand.

Eudravigilance-Meldefristen werden ohne belastbares Tracking gefahren.

GVP Modul VI verlangt die fristgerechte Meldung von ICSR (schwerwiegend in der Regel 15 Tage, nicht-schwerwiegend 90 Tage); ohne eindeutige Fristberechnung ab Tag-0 und ein nachvollziehbares Tracking entstehen Late Reports, die sich später nicht mehr erklären lassen.

Signal Management wird als jährliche Übung statt als laufender Prozess behandelt.

Nach GVP Modul IX muss Signal Detection kontinuierlich und dokumentiert erfolgen; ein leeres oder rückdatiertes Signal-Log zwischen zwei PSUR-Zyklen zeigt der Behörde, dass der Prozess nicht gelebt wird.

PSMF, RMP, Signal-Log und PSUR widersprechen sich.

Beschreiben die Dokumente unterschiedliche Sicherheitsbedenken, Risikominimierungsmaßnahmen oder Verantwortlichkeiten, wertet die Behörde das als fehlende Systemkontrolle: der Widerspruch zwischen den Dokumenten wiegt schwerer als eine einzelne Lücke.

FAQ

Häufige Fragen

Der Pharmacovigilance System Master File (PSMF) beschreibt nach GVP Modul II das gesamte PV-System eines Zulassungsinhabers: Verantwortlichkeiten, QPPV, Prozesse, Systeme, ausgelagerte Tätigkeiten und Verträge. Er muss aktuell gehalten und der zuständigen Behörde auf Anforderung innerhalb kurzer Frist zugänglich sein.

Quellen
  • Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel): Primärtext, insb. Art. 101, 104, 107 ff.
  • Verordnung (EG) Nr. 726/2004: zentrale Zulassung und Pharmakovigilanz über die EMA
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012: Durchführung der Pharmakovigilanz-Tätigkeiten
  • EMA Good Pharmacovigilance Practices (GVP): Module I, II, V, VI, VII, IX
  • ICH E2C(R2) (PBRER) und ICH E2D (Post-Approval Safety Data Management)
  • Writer-Quelldatei: output/expertise-pages/clinical-medical-affairs/pharmacovigilance/pharmacovigilance.md
  • https://theentourage.de/expertise/pharmacovigilance/ (bestehender Seiteninhalt, überarbeitet)

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Berücksichtigte Verordnungen & Normen

  • Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel)
  • Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (zentrale Zulassung & EMA)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 (Durchführung der Pharmakovigilanz-Tätigkeiten)
  • GVP Modul I (Pharmacovigilance-Systeme und ihre Qualitätssysteme)
  • GVP Modul II (Pharmacovigilance System Master File, PSMF)
  • GVP Modul V (Risk Management Systems, RMP)
  • GVP Modul VI (ICSR-Erfassung, -Management und -Meldung)
  • GVP Modul VII (Periodic Safety Update Report, PSUR)
  • GVP Modul IX (Signal Management)
  • ICH E2C(R2) (PBRER/PSUR)
  • ICH E2D (Post-Approval Safety Data Management)
  • MedDRA (Medical Dictionary for Regulatory Activities)

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